Veranstalter: |
Bayerischer Turnverband e. V. – TG Ansbach |
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TuS Feuchtwangen |
Termin: | Samstag, 11. März 2023 |
Vorläufiger Zeitplan: |
endgültiger Zeitplan, nach Meldeschluss WK 1-4: 9:00 Uhr Einturnen allgemein (+Kampfrichterbesperchung)
WK 5-9: 12:30 Uhr Einturnen allgemein (+Kampfrichterbestellung)
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Wettkampfklassen/ Übungen: |
P-Übungen nach Aufgabenbuch ab 2015 und LK-Übungen incl. aller offiziellen Korrekturen und Klarstellungen |
! NEU ! | In jedem WK wird außerdem die jeweils beste Turnerin am Sprung, Balken, Barren und Boden ermittelt und erhält eine kleine Anerkennung. |
Mannschaftsbildung: |
Eine Mannschaft aus mind. 3 max. 4 Turnerinnen. |
Wahlwettkampf P-Übungen: |
WK1 2015 und jünger |
Wahlwettkampf LK 4: |
WK5 2011 und jünger WK6 2010/2009 WK7 2008 und älter |
Wahlwettkampf LK3: |
WK8 2010 und jünger WK9 2009 und älter |
Wichtige Hinweise/ Gerätehinweise: |
Sprung: Die zur Verfügung gestellten Sprungbretter dürfen nicht verändert werden. Am Sprung stehen ein härteres und ein weicheres Brett zur Verfügung. P2 Geräthöhe 70 cm Balken: P1 und P2 umgedrehte Langbank Für den Aufgang ist das unterlegen von max. 2 kleinen Matten zulässig Boden: Es stehen eine Bodenfläche UND daran angeschlossen, eine Tumblingbahn von 14 x 2m zur Verfügung Übungen ab P5 mit Musik. (ohne Musik = 1 Punkt Abzug)
Barren/Reck: P1-P6 darf am Reck geturnt werden |
Wettkampfleitung: |
Elisa Geiselseder-Wörlein, Wolfr.-Eschenb.-Str. 17, 91575 Windsbach |
Kampfgericht: |
Jeder teilnehmende Verein muss mind. einen Kampfrichter stellen. Wer Vor- und Nachmittags an den Start geht muss auch Vor- UND Nachmittag einen Kari stellen. Gerne dürfen zusätzlich auch Anfänger gemeldet werden die sich als dritter Kari mit ans Gerät setzen. |
Meldeverfahren: |
Bitte schriftlich (Meldebogen!) mit Angabe von WK-Nr., Name, Jahr- gang und DTB-ID |
Meldeschluss: | 19. Februar 2023 |
Meldegebühr: |
Die Meldegebühr beträgt 25,00 € pro Mannschaft Die Meldegebühr wird mit Meldung fällig und wird bei Nichtantreten nicht erstattet. |
Datenschutz: |
Wir weisen darauf hin, dass es sich bei diesem Wettkampf um eine öffentliche Veranstaltung handelt. Der BTV behält sich vor, Bild- und Tonaufnahmen von Beteiligten und Gästen sowie Ergebnislisten zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit zu erstellen und zu verbreiten, soweit Beteiligte und Gäste nicht im Einzelfall widersprechen. Rechtsgrundlage ist dabei Art. 6, Abs. 1 Lit. f. DSGVO. Das berechtigte Interesse des BTV besteht darin, Veranstaltungen gemäß seiner Satzungsziele durchzuführen und im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit über die Inhalte der Veranstaltungen zu informieren. Der meldende Verein hat seine Teilnehmer/innen bzw. deren Sorgeberechtigte darüber zu informieren. Veranstalter und Ausrichter übernehmen keinerlei Haftung. |
Die Wettkampfleitung behält sich mögliche Änderungen vor!
Gez. Elisa Wörlein
Fachwartin Gerätturnen