Wettkampf: Gaumeisterschaften Trampolin - TG N-Fü-Er
Gaumeisterschaften Trampolinturnen
Einzel und Synchron
Maßnahmen Nr.: 25 620 303 5011
Veranstalter |
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Bayerischer Turnverband e. V. – TB Mittelfranken /TG Nürnberg Fürth Erlangen Georg-Brauchle-Ring 93, 80992 München Fachgebiet: Trampolinturnen |
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Ausrichter |
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Trampolin & Turnen 2022 Nürnberg e.V. |
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Termin |
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Samstag,28. Juni 2025 |
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Ort/Wettkampfstätte |
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Sporthalle Sigena Gymnasium Nürnberg, Gibitzenhofstraße 135, 90443 Nürnberg |
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Wettkampfleitung |
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Christine Henneberger, Bezirksfachwartin und komm. Gaufachwartin Trampolinturnen |
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örtl. Ansprechpartnerin |
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Christine Henneberger |
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Kampfrichterleitung |
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N.N. |
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Zeitplan/Ablauf |
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Vorläufiger Zeitplan: |
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Ab 9:15 Uhr Einlass ca. 10:15 Uhr Wettkampf Beginn ca. 14 Uhr Einturnen für Synchron |
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Der endgültige Zeitplan wird nach Meldeschluss erstellt und an die gemeldeten Vereine verschickt. |
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Meldeverfahren |
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Die Anmeldung ist ausschließlich Angelegenheit der Vereine und erfolgt vereinsweise per E-Mail an christine.henneberger@btv-turnen.de. |
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WKK|Pflichtübung|Vorname|Nachname|Jahrgang | persönliche ID |
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Für Synchron ebenfalls die Form: WKK|Pflichtübung|Vorname1|Nachname1|Jahrgang|persönliche ID WKK|Pflichtübung|Vorname2|Nachname2|Jahrgang|persönliche ID |
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Meldung ist nur gültig mit gleichzeitiger Meldung der erforderlichen Kampfrichter/innen! |
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Kampfrichter*innen |
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Jeder Verein muss ganztägig jeweils · mind. 1 Kampfrichter/innen bei unter 6 Teilnehmenden · mind. 2 Kampfrichter/innen bei 6-12 Teilnehmenden und · mind. 3 Kampfrichter/innen bei mehr als 12 Teilnehmenden zur Verfügung stellen. |
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Meldeschluss |
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Montag 16.6.2025 Danach können Teilnehmende nur noch abgemeldet werden! |
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Meldegebühr |
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Einzel: 10,00 Euro pro gemeldete/n Turner/in |
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Die Meldegebühr ist bis spätestens 26.06.2025 zu überweisen. Die Kontodaten, an welche die Überweisung zu entrichten ist, werden nach Eingang des Meldeformulars übermittelt. |
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Startberechtigung |
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Startberechtigt sind nur Mitglieder aus BTV-Mitgliedsvereinen. Die Teilnehmenden müssen bei Meldeschluss ausnahmslos einen gültigen digitalen Startpass des Deutschen Turnerbundes mit dem eingetragenen Startrecht Trampolinturnen für den meldenden Verein besitzen |
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Hinweise zur Beantragung des digitalen Startpasses sind zu finden unter https://www.btv-turnen.de/service/sport/startpass.html.
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Sporttauglichkeit |
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Gemäß der Rahmenordnung des DTB 2018 Absatz 5.4.2.: Mit der Anmeldung zum Wettkampf wird bestätigt, dass die Zustimmung eines Personensorgeberechtigten vorliegt und die gesundheitliche Sporttauglichkeit gegeben ist. |
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Bewertung |
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Bewertung nach CoP 2025, Finale ab 0 Punkten, 2/3 der Teilnehmer mit dem besten Vorkampfergebnis einer Klasse kommen ins Finale, max. 8 Teilnehmende pro Klasse. Wettkämpfe werden nur durchgeführt, wenn mindestens drei Teilnehmende je ausgeschriebener Wettkampfklasse gemeldet sind. Liegen zum Meldeschluss weniger als drei Meldungen vor, wird der Wettkampf, falls möglich, mit der nächsthöheren Wettkampfklasse zusammengefasst und gemeinsam gewertet. Ansonsten fällt der Wettkampf für diese WKK aus ( die betroffenen Vereine/Teilnehmenden werden nach Meldeschluss darüber informiert, die Startgebühr wird in dem Fall zurückerstattet.) Es gelten die aktuell gültigen Regelungen für das Trampolinturnen im BTV. Um einen fairen Wettkampf zu ermöglichen dürfen Wettkämpfer/innen nicht in einer niedrigeren Pflichtübungen starten als auf bisherigen Wettkämpfen in Gau, Bezirk, Land etc..
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Wettkampfklassen |
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Wettkampfklassen |
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Hinweis zu Synchron |
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Die Synchronpaare können unterschiedlichen Alters sein. Der Jahrgang des älteren Turnenden ist für die Einteilung maßgebend. |
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Sonstiges |
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Alle Teilnehmenden erhalten eine Urkunde und die Plätze 1 bis 3 jeweils eine Medaille. |
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Haftung |
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Der Veranstalter und der Ausrichter übernehmen keinerlei Haftung! |
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Datenschutz |
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Unsere Datenschutzhinweise zu Wettkämpfen finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.btv-turnen.de/service/rechtsschutz-ratgeber/datenschutz.html. |
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Wir weisen darauf hin, dass es sich bei dem Wettkampf um eine öffentliche Veranstaltung handelt. Wir behalten uns vor, Bild- und Tonaufnahmen von Beteiligten und Gästen sowie Ergebnislisten zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit zu erstellen, zu verarbeiten und zu verbreiten soweit diese nicht im Einzelfall widersprechen. Rechtsgrundlage ist dabei Art. 6 Abs. 1 Lit. f DSGVO. Der meldende Verein hat seine Turner/innen bzw. deren Erziehungsberechtigte darüber zu informieren. |
Die Wettkampfleitung behält sich mögliche Änderungen vor!
Gez. Christine Henneberger
Bezirksfachwartin Mfr. Trampolinturnen
komm. Gaufachwartin Nue-Fue-Erl Trampolinturnen